Wir begleiten Sie als Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- branchenunabhängig und ohne ideologische Scheuklappen -
- beim Abschluß eines Arbeitsverhältnisses
- bei dessen Durchführung
- bei Fragen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Vertretung vor Arbeitsgerichten
Eine Auseinandersetzung kann
bereits häufig außergerichtlich bereinigt werden.
Sollte sich keine gütliche Einigung herbeiführen lassen und gerichtliche Hilfe in
Anspruch genommen werden, vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer
selbstverständlich auch vor den Arbeitsgerichten.
Betriebsverfassungsrecht
Der Betriebsrat hat umfassende Beteiligungs- und Mitspracherechte. Er ist in
den innerbetrieblichen Angelegenheiten an den Entscheidungen des
Arbeitgebers mit unterschiedlicher Intensität zu beteiligen. Ausgeschlossen
ist eine Mitsprache bei rein unternehmerischen Entscheidungen oder in
Angelegenheiten, die zum Betrieb keinen Bezug haben.
Beteiligungsrechte
- soziale Angelegenheiten (Verteilung der täglichen Arbeitszeit,
Lohngestaltung, Urlaubsregelungen, Werkswohnungen etc.)
- Gestaltung von Arbeitsumgebung, Arbeitsablauf und Arbeitsplatz
- personelle Angelegenheiten (Einstellung und Kündigung von
Arbeitnehmern, Ein- und Umgruppierung, Versetzung)
- wirtschaftliche Angelegenheiten
(bei Betriebsänderungen:
Interessenausgleich und Sozialplan)
Schnell, sachgerecht und kostengünstig
Gerade im Arbeitsrecht ist es aufgrund der lang andauernden Verfahren vor den
Arbeitsgerichten und der im Arbeitsrecht
geltenden besonderen Kostenvorschriften
wichtig, anstehende Probleme schnell, sachgerecht und kostengünstig zu lösen.