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Kanzleiethik
Staat und Verwaltung (Exekutive)
Übersicht
Staat & Verwaltung (Exekutive):
Exekutive
(lat.) »vollstreckend«. Im Rahmen unseres staatlichen Gewaltenteilungsprinzips vollzieht die Exekutive die Gesetze der Legislative. Oftmals bezeichnet man die Exekutive auch als Verwaltung, da sie vornehmlich die Gesetze durchsetzt.
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