Kanzlei Dr. Friedrich & Partner, Rechtsanwälte

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40 Jahre Anwaltskanzlei Friedrich in Babenhausen

Im August 2008 kann die Babenhäuser Anwaltskanzlei Dr. Friedrich& Partner auf  eine 40-jährige Tradition zurückblicken. Am 5. August 1968 eröffnete der damals 28-jährige Seniorpartner Uwe Friedrich die erste Rechtsanwaltskanzlei der Neuzeit in seiner Heimatstadt. Das kleine Büro befand sich in den Räumen seines Großelternhauses (Lehrer Klein) in der Darmstädter Straße 40. Man kann sich die Freude des jungen Juristen vorstellen, als bereits am Tage vor der offiziellen Eröffnung der erste Mandant erschien, wenn auch mit einem harmlosen Rechtsproblem. In Erinnerung hieran und als symbolischen Dank für das Vertrauen aller Mandanten der Kanzlei luden die Partner die Witwe des ersten Mandanten zu einer kleinen Feierstunde ein.

„Das Vertrauen der Rechtssuchenden in unsere juristische Kompetenz und Arbeit ist unser größtes Kapital; dieses durch hochqualifizierte sachliche Leistung zu rechtfertigen und dabei den Mandanten als Menschen im Blick zu behalten, ist unser stetes Bemühen“, so der Kanzleigründer. „Als Rechtsanwälte sind wir gemäß § 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) unabhängige Organe der Rechtspflege und gemäß § 3 BRAO die berufenen unabhängigen Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Diese Unabhängigkeit – auch von Mandanten – ist uns ein hohes Gut,“ erklärt Uwe Friedrich und fährt fort: „Der Rat meines Vaters, der als Ministerialrat im Bundesdienst ebenfalls Volljurist war, sich nie in die Hände eines Anderen zu begeben, war und ist stets Leitlinie für mich und unsere Sozietät“.

Schon bald wurden die Räume der ersten Stunde zu klein; bereits am 1.10.1968 konnte die Praxis in das städtische Haus Bahnhofstraße 19 A verlegt werden, das später dem Parkplatz neben der Volksbank wich. Bereits im Mai 1969 wurde der Kanzleigründer als erster Notar in Babenhausen zugelassen. Die Aufgaben nahmen zu, so dass er 1.10.1971 mit seinem Bonner Klassenkameraden, Rechtsanwalt Wolfgang Meyer, der kurze Zeit später ebenfalls als Notar zugelassen wurde, eine Sozietät gründete, die 15 Jahre bestand. Vom 1.1.1975 bis 30.06.1998 befand sich die Anwalts- und Notarkanzlei in der Platanenallee 23 (über dem heutigen Tengelmann-Markt.)

Zwischenzeitlich hatte der 1966 geborene älteste Sohn Ingo Jurastudium und Referendarzeit in Würzburg mit herausragenden Ergebnissen abgeschlossen, war im Steuerrecht der Personengesellschaften zum „Dr. iur.“ promoviert worden und hatte durch seine  Referendarstationen bei Anwälten, Staatsanwaltschaft, Gerichten und Finanzamt die Neigung zum Beruf des Rechtsanwalts gefestigt. Nachdem Dr. Ingo Friedrich mit seiner Ehefrau, die eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten in Würzburg absolviert hatte, ein Jahr auf Weltreise gewesen war, führte seit 1. Mai 1997 die aus Vater und Sohn bestehende Sozietät die juristische Tätigkeit fort. Im Sommer 1998 erfolgte dann der Umzug in das im Familienbesitz befindliche viergeschossige moderne Bürohaus im Südring 29, wo die Kanzlei heute arbeitet.

Stolz sind die beiden Partner auf ihr qualifiziertes, motiviertes und freundliches Team.
Alle Mitarbeiterinnen werden in ihren Tätigkeitsbereichen ständig geschult. Beide Ehefrauen der Partner arbeiten ebenfalls mit. Auch der jüngste Sohn Andres hatte bis zum Umzug wegen Heirat fast 18 Jahre in der Kanzlei gearbeitet. „Nur durch die Mitarbeit meiner Ehefrau, die ihren Beruf als Lehrerin deswegen aufgab, und durch ihr Verständnis für die zu bewältigende hohe Arbeitsbelastung, war es möglich, diesen anstrengenden Beruf über 40 Jahre mit Freude und Erfolg auszuzüben“, stellt der Jubilar dankbar fest.

Die Mandanten schätzen die Vorteile eines Familienbetriebs, in dem jede Akte sozusagen wie die eigene behandelt wird unter dem Motto: „Jede Akte ist die ganze Praxis!“ Die Qualität der Arbeit wird hausintern durch eine verhältnismäßig große Bibliothek, eine interne Datenbank und durch Recherchen im Internet sowie durch konsequente Fortbildung gesichert. Der Juniorpartner Dr. Ingo Friedrich erhielt als 25. Anwalt von ca. 15.000 im Bezirk der Anwaltskammer Frankfurt zugelassenen Anwälte das amtliche und markenrechtlich geschützte Fortbildungssiegel. Die Partner betrachten es als ein Qualitätsmerkmal, dass ihre Haftpflichtversicherung für berufliche Fehler seit Bestehen der Kanzlei noch keinen einzigen Pfennig/Cent bezahlen musste, und sind sich einig: „Wir arbeiten hart dafür, dass das auch in Zukunft so bleibt!“.

Bei aller fundierten juristisch handwerksgerechten Arbeit verlieren die Partner nie den Mandanten als betroffenen Menschen aus dem Blick und prüfen stets vor dem Gang zum Gericht, ob gerechter sachlicher und menschlicher Ausgleich möglich ist. „Wir sehen uns zwar nicht dem japanischen Standard verpflichtet, nach dem es für einen Anwalt als ehrenrührig gilt, wenn er es nicht verstanden hat, einen rechtlichen Streit gütlich beizulegen, sondern ihn dem Richter übergibt“, so Dr. Friedrich, zugleich Partner der Kooperation Mediation, „aber unsere Erfahrungen zeigen, dass es für viele Mandanten wichtiger ist, den Rechtsfrieden durch eine zügige  und komplikationsarme gütliche Lösung herzustellen, als nach einem jahrelang durchbuchstabierten, kostenträchtigen und nervenaufreibenden Rechtsstreit durch vielleicht mehrere Instanzen Recht oder Unrecht durch Urteil quittiert zu bekommen. Unsere Mandanten können, auch wenn sie rechtsschutzversichert sind, darauf vertrauen, dass wir zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung nur raten, wenn eine akzeptable gütliche Lösung ausscheidet. Wir sehen uns hierbei auch unserem Namen verpflichtet, der „reich an Frieden“ bedeutet. Diese friedenstiftende Aufgabe der Anwaltschaft ist viel zu wenig bekannt; ebenso, dass nach vielen Prozessordnungen das auch vornehmste Richterpflicht ist, zB § 278 Absatz 1 der Zivilprozessordnung: „Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein.“

Die Mandatsstruktur besteht aus Privatpersonen und dem gewerblichen Mittelstand der Region. Immer häufiger findet man die Kanzlei Dr. Friedrich dank des Internets aber auch aus ganz Deutschland und hin und wieder auch aus dem Ausland. „Besonders freuen wir uns darüber, dass ausweislich unserer Statistik fast alle unsere Mandanten über Empfehlung zu uns kommen und oft Worte des Dankes für die Bearbeitung finden“, sagt Uwe Friedrich. Besonders wichtig sei dabei, so Uwe Friedrich, in einem komplexer gewordenen Regelungsdickicht anwaltlichen Rat einzuholen, bevor „das Kind in den Brunnen gefallen ist.  Empfohlen wird ein Blick auf die Homepage www.dr-friedrich-partner.de.

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