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Merkblätter zu wichtigen von uns bearbeiteten Themen

Überblick Broschüren
       

Aus aktuellem Anlass haben wir die folgenden Merkblätter neu entwickelt/überarbeitet.
Wir stellen sie bis auf Weiteres unentgeltlich zur Verfügung!

Sie, liebe/r Leser/in, können jedes dieser Merkblätter also herunterladen; auch gestatten wir ihre Vervielfältigung und Verbreitung, allerdings nur jeweils ohne jegliche Änderungen.
Alle unsere Merkblätter unterliegen dem Urheberrecht unserer Partnerschaft
(©).


1. Merkblatt : aufgeklärte(!) Organspende (neu)
2. Merkblatt : INFORMIERTE ERKLÄRUNGEN zu
ORGANSPENDE und PATIENTENVERFÜGUNG
(neu)
3. Merkblatt : General-Vorsorgevollmacht (überarbeitet)
4. Merkblatt : Patientenverfügung (überarbeitet)

       
Aus unserer langjährigen anwaltlichen und notariellen Erfahrung heraus haben wir Merkblätter entwickelt, die zu speziellen Themen kurz, übersichtlich und prägnant informieren sollen und unseren Mandanten bei Bedarf zur Unterstützung unserer Arbeit übergeben werden.

Themen anderer Merkblätter

  • Das neue Erbrecht nach der Gesetzesänderung zum 01.01.2010
    Entsprechend unserer Pressemitteilung hierzu sind hier die neuen, ab 01.01.2010 geltenden Regelungen dargestellt.
  • Vorerbschaft/Nacherbschaft
    Die wesentlichen Regeln der Vor- und Nacherbschaft, insbesondere Möglichkeit und Bedeutung der (ggf. teilweisen) Befreiung des Vorerben, "gegenständlich beschränkte" Vorerbschaft, gestaffelte Nacherbfolge.
Anja Friedrich
  • Befreite Vorerbschaft
    Die Vorerbschaft ist ein wesentliches Gestaltungsmittel des Erbrechts; für verschiedene Fälle ist sie unverzichtbar. Das Merkblatt zeigt die Möglichkeiten und Grenzen der Befreiung des Vorerben von gesetz-lichen Beschränkungen und Verpflichtungen auf.
  • MERKBLATT: Erbrecht
    Ausführliches Merkblatt zum Erbrecht betreffend (wahlweise und nach Bedarf):
    Einfluss des Güterstandes auf das Erbrecht, Bindungswirkung früherer Erbverträge oder gemeinschaftlicher Testamente (evtl. trotz erfolgter Scheidung!), Vollerben- oder Vor- und Nacherbeneinsetzung, Ersatzerbeneinsetzung, (Bestimmung richtiger) Anwachsung, angeordnete oder vermächtnisweise Ausgleichung, Begriff der „Abkömmlinge“, Erben im Mutterleib, „Gleichzeitigkeit“ des Todes ?, Berücksichtigung etwaiger Gütergemeinschaft des Erben, Vermächtnisanordnung, Testamentsvollstreckung, Besondere Klauseln betr. Pflichtteil, Scheidung, Wiederverheiratung, Anfechtungsausschluss für neue Pflichtteilsberechtigte, Zugewinnausgleich im Erbrecht, Lebzeitige Verfügung trotz Verfügung von Todes wegen, Auslandsvermögen, Verwahrung der Verfügung von Todes wegen.
  • Erste Hilfe bei Trennung/Scheidung
    Die wichtigsten Dinge, die in einer solchen schwierigen Situation rechtlich zu beachten sind.
  • Zugewinngemeinschaft
    Die wesentlichen Wirkungen des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft und die Möglichkeit vertraglicher Abänderung (Modifizierung) werden dargestellt.
  • Fortgesetzte Gütergemeinschaft
    Die (vielfach verkannten) Besonderheiten des vereinbarten Güterstandes der fortgesetzten Gütergemeinschaft
  • Haftung unter Ehegatten
    In welchen Fällen haften Ehegatten füreinander?
  • Wohnungseigentum
    a) Was ist Wohnungseigentum?
         Erklärung der Begriffe:
         Miteigentum, Sondereigentum,      Gemeinschaftsordnung, Sondernutzung
    b) Die Vorteile des Wohnungseigentums
    c) Checkliste zur Bildung von        Wohnungseigentum.
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung
    Zur Bildung von Wohnungseigentum ist eine bauamtliche Abgeschlossenheits-bescheinigung erforderlich. Diese entspricht oft nicht den strengen Anforderungen des Grundbuchamtes. Das Merkblatt soll dazu beitragen, Probleme (und Verzögerungen) zu vermeiden.
  • Schenken oder Vererben ?
    Merkblatt zum Vortrag „Übergabevertrag: Alles gut überlegt ?“, siehe dort.
  • Testament: Alles gut überlegt ?
    Darstellung der wichtigsten Regelungen zum Erbrecht und der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen.
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
    Darstellung der wichtigsten Regelungen in neuester Gesetzesfassung.
  • Grundschuld und Zwangsvollstreckungsunterwerfung
    Die Erklärungen der handelsüblichen Bankformulare zur Bestellung einer Grundschuld sind weitreichend und können zu erheblichen Risiken führen.
  • Persönliche Haftungsübernahme mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung
    In der Regel begnügen sich Bank nicht mit einer vollstreckbaren Grundschuld; sie fordern auch die persönliche Haftung des Darlehensnehmers und (leider) auch oft von Personen, die nicht Darlehensnehmer sind. Das Merkblatt zeigt die damit verbundenen erheblichen Haftungsprobleme auf und stellt klar, wer nicht zu solchen Erklärungen verpflichtet ist.
  • Grundschuld: Zinsen und Nebenleistungen
    Meistens fordern die Banken bei der Bestellung von Grundschulden und persönliche Haftungsübernahme Zinsen, die den effektiv gezahlten Zinssatz um ein vielfaches übersteigen, sowie weitere Nebenleistungen. An der Wirksamkeit solcher Vereinbarungen bestehen erhebliche Zweifel.
  • Rückgewähranspruch
    Wer der Bank zur Sicherheit eine Grundschuld und eine persönliche Haftungsübernahme zur Verfügung stellt, kann diese immer dann zurückfordern, wenn die jeweiligen Beträge der Sicherheit nebst Zinsen und etwaiger Nebenleistung mehr als 110% der effektiven Forderung sind. Der Rat einer Bank, die Grundschuld doch auch nach Rückzahlung des Darlehens stehen zu lassen, kann gefährlich sein.
  • Zweckerklärung
    Wer einer Bank eine Sicherheit gibt, riskiert, daß ihm mit dem "Kleingedruckten" Sicherungserklärungen (Zweckerklärungen) vorgelegt werden, die häufig rechtlich unwirksam und meistens mit erheblichen Risiken belastet sind und über die im Regelfall nicht, jedenfalls nicht ausführlich genug, aufgeklärt wird. Das Merkblatt soll diesen Mißstand beheben helfen.
  • Vorrangsicherung
    Häufig verkannt wird die Bedeutung der Rangfolge im Grundbuch: "Nur eine Unterschrift" für den Rangrücktritt, z. B. eines Wohnungsrechtes hinter die Grundschuld für eine Bank, kann leicht zum Verlust des Wohnungsrechtes führen. Die wesentlichen Möglichkeiten der Sicherung werden aufgezeigt.
  • Immobilienkaufvertrag
    Das Merkblatt gibt (wahlweise und je nach Anlassfall) konkrete Hinweise für Käufer und Verkäufer zur Vermeidung der häufigsten Gefahrenquellen beim Abschluss eines Immobilienkaufvertrages. Vgl. Vortrag „Augen auf beim Immobilienkauf oder –verkauf !“
  • Verkäufer-Finanzierung
    Zur Finanzierung eines Immobilienkaufvertrages soll häufig der Verkäufer bei der Bestellung eines Grundpfandrechtes zu Gunsten der Bank des Käufers mitwirken, d.h.: der Verkäufer belastet sein (verkauftes) Grundstück für die Bank des Käufers. Hierdurch entstehen erhebliche Risiken für den Verkäufer; im äußersten Fall kann er sein Grundstück verlieren, ohne den Kaufpreis zu erhalten. Diese Gefahr muss durch besondere Gestaltung vermieden werden. Leider geschieht dies häufig nicht sorgfältig genug. Das Merkblatt zeigt den sicherstmöglichen Weg auf.
  • Makler
    Wirkt ein Makler beim Zustandekommen eines Immobilienkaufvertrages mit, treten insbesondere im Zusammenhang mit der Tragung der Maklerprovision besondere Fragen auf. Hierzu werden häufig – sei es auf Grund Einflussnahme des Maklers, aus Unkenntnis der Rechtsfolgen oder aus anderen Gründen – unzutreffende Erklärungen der Beteiligten zur Beurkundung erklärt. Das kann zur Nichtigkeit des Kaufvertrages (und zur Strafbarkeit der Beteiligten) führen. Das Merkblatt greift diesen erfahrungsgemäß häufigen und bei zutreffender Behandlung unnötigen Fehlerpunkt auf und soll ihn vermeiden helfen.
  • Mithaftung von Ehegatten und nahestehenden Personen
    Banken haben ein natürliches Interesse, möglichst viele Schuldner für die gleiche Schuld zu haben, so dass jeder von ihnen auf die volle (!) Summe haftet. Nimmt ein Ehegatte ein Darlehen auf, wird flugs der andere Ehegatte oder eine andere, dem Hauptschuldner nahestehende Person mitzuverpflichten versucht ! Das ist jedoch in vielen Fällen – wegen Sittenwidrigkeit (!) – unwirksam. Das Merkblatt stellt die umfangreiche oberstgerichtliche Rechtsprechung zur Problematik dar und weist Wege aus dem Dilemma auf.
  • Vormerkung
    Die Vormerkung ist das typische Sicherungsmittel des Grundstückskäufers. Ihre Wirkung und vor allem ihre Grenzen sowie die Verbesserung des Schutzes des Käufers werden dargestellt.
  • Wirksamkeitsvermerk
    Bloßer Rücktritt einer Vormerkung hinter z. B. eine zu bestellende Grundschuld genügt nicht zur Wirksamkeit des vorrangigen Rechts. Nach ausdrücklicher Zustimmung des Vormerkungsberechtigten kann die Wirksamkeit der Grundschuld im Grundbuch vermerkt werden.
  • Aufgabe eines Rechtes
    Löschungsbewilligung allein und Löschung im Grundbuch genügen nicht zur Beseitigung eines Rechts; vielmehr ist ausdrückliche Aufgabe des Rechts erforderlich, Formulierungsvorschlag hierzu.
  • Eidesstattliche Versicherung
    Entgegen landläufiger Meinung ist eine (strafbewehrte) Eidesstattliche Versicherung nur in besonderen Fällen zulässig.
  • Weitverbreitete Rechtsirrtümer
    Anwaltliche Beratung wird immer wieder mit landläufigen Irrtümern konfrontiert. Einige hiervon sollen mit diesem Merkblatt aufgezeigt und behoben werden. Ausführlichere Darstellung dieser und vieler weiterer Rechtsirrtümer erfolgt im Vortrag unserer Vortragsreihe "wir erklären recht" zum Thema "Weitverbreitete Rechtsirrtümer"
  • Kommanditistenhaftung
    a) Das Wesentliche zur Haftung des      Kommanditisten
    b) "Steuersparmodelle" mit      Kommanditbeteiligung bergen vielfach      unerkannte Risiken der Haftung mit dem      gesamten Vermögen des      Kommanditisten. Die Beratung zeigt      immer wieder mangelnde Aufklärung der      Anbieter.



    Dr. Friedrich & Partner, Rechtsanwälte
    Südring 29, 64832 Babenhausen,
    www.dr-friedrich-partner.de

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