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(für Ort und Zeit beachten Sie bitte die Presse und die Rubrik "Aktuelle Vorträge")
Titel Thema
Das neue Erbrecht
Mit Wirkung ab 01.01.2010 sind verschiedene Bestimmungen des Erb- und Pflichtteilsrechts reformiert worden. Anknüpfend an den bereits am 22.04.2009 von Herrn Rechtsanwalt Uwe Friedrich, Notar a.D., im Rahmen der Reihe zur Bürger-Information der Notarkammer Frankfurt am Main gehaltenen Vortrag zum Reform-Entwurf wird nun die neue Rechtslage an Hand von Beispielen darge-stellt. Ergänzend kann auf unsere Presseinformation zum Thema verwiesen werden. Für unsere Mandanten steht ein entsprechendes Merkblatt zur Verfügung.
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Was soll geschehen, wenn ich einmal nicht mehr kann, sei es durch Alter, Krankheit oder Unfall auch in jüngeren Jahren? Nur durch eine ausreichende Vorsorgevollmacht kann eine Betreuung durch einen vom Betreuungsgericht (Amtsgericht) bestellten und überwachten Betreuer vermieden werden. Im Vortrag werden die Einzelheiten der zu treffenden Regelung behandelt. Wer mit gerichtlicher Betreuung einverstanden ist, kann diese wesentlich durch eine im Einzelnen erläuterte Betreuungsverfügung steuern. In einer Patientenverfügung kann die medizinische/pflegerische Behandlung im Voraus für den Fall festgelegt werden, dass der Betroffene dazu später einmal nicht mehr in der Lage sein sollte. Im Vortrag werden die Grundlagen und wesentlichen Bestimmungen der vorgenannten Maßnahmen nach dem am 01.09.2009 in Kraft getretenen Gesetz im Einzelnen erläutert.
Augen auf beim Immobilienkauf oder –verkauf!
Ausgehend vom üblichen Muster eines Immobilienkaufvertrages zeigt der Vortrag die häufigsten tatsächlichen und rechtlichen Risiken und Schwachstellen verschiedener erfolgter oder unterlassener Gestaltungen auf, die zu erheblichen Nachteilen für Verkäufer oder Käufer führen können. Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere sog. „Schnellkurzverträge“ sehr häufig zu leicht vermeidbaren Streitigkeiten bis zur Nichtigkeit des Vertrages führen, weil wichtige – wenn auch vielleicht umständlich und zeitaufwändig zu lösende – Fragen nicht oder nicht ausreichend behandelt wurden, so dass dem Verkäufer oder dem Käufer häufig nur die Wahl bleibt, auf dem Schaden sitzen zu bleiben oder einen aufwendigen Rechtsstreit mit möglicherweise unsicherem Ausgang zu führen. Es gilt besonders hier die Juristenweisheit: „Kurz gedacht = Fehler gemacht!“ Der Vortrag soll dazu helfen, solche Fehler zu vermeiden. Für Mandanten steht das entsprechende Merkblatt zur Verfügung.
Augen auf bei Grundschuldbestellung!
Die Risiken einer Grundschuldbestellung sind sehr erheblich. Die Erfahrung eines langjährigen Notars zeigt, dass die gebotene Aufklärung des Grundschuld-bestellers in den meisten Fällen zu seinem überraschten Unverständnis führt, wieso eine Bank derart weitgehende Regelungen überhaupt von ihm verlangen kann / darf. Auch nach dem sog. „Risikobegrenzungs-Gesetz“ bleiben erhebliche Risiken auf Seiten des Eigentümers und Grundschuldbestellers. Der Vortrag zeigt diese schonungslos auf und will den Besteller vor Schaden bewahren, ohne der Bank die angemessene Sicherung zu verwehren. Für Mandanten steht das entsprechende Merkblatt zur Verfügung.
Augen auf bei Rangrücktritt hinter eine Grundschuld!
Zu ihrer Absicherung verlangt eine Bank in aller Regel eine erstrangige Grundschuld. Dies ist nur zu erreichen, wenn der Berechtigte eines bereits eingetragenen Rechts (z.B. Wohnungsrecht, Nießbrauch) mit diesem Recht hinter die Grundschuld zurücktritt. Dies jedoch birgt die Gefahr des ersatzlosen Wegfalls des zurücktretenden Rechts im Falle etwaiger Zwangsversteigerung. Der Vortrag zeigt die Bankstrategien zur Erreichung des Vorrangs und auf, wie der Zurücktretende nach den gegebenen Verhältnissen bestmöglich abgesichert werden kann. Auch hier gilt: Nur, wer rechtzeitig – also VOR seiner Unterschrift – Rechtsrat einholt, kann zuverlässig geschützt werden. Eine Unterschrift ist (niemals !) „reine Formsache“! Es gilt: „Unterschrieben = geblieben!“ Nur in seltenen Ausnahmefällen wird es – in meist langwierigen Streitigkeiten – gelingen, die einmal gegebene Unterschrift „rückgängig“ zu machen.
Wie kann ich Forderungsausfälle vermeiden? Vorausschauende Planung, z.B. durch zuverlässige Bonitätsprüfung, sichere Vertragsgestaltung und Leistung angemessener, leicht realisierbarer Sicherheiten sind die Grundpfeiler eines soliden Forderungsmanagements. Die Praxis zeigt, dass hier häufig leicht vermeidbare, jedoch später sehr teure Fehler vorkommen. Der Vortrag soll in diesem sensiblen und heute besonders wichtigen Bereich häufige Fehlerquellen aufzeigen und vermeiden helfen.
Arbeitsrecht Einführung in die Grundlagen des Arbeitsrechts, insbesondere zu Kündigung und Auflösung eines Arbeitsvertrags. Referent: Rechtsanwalt Dr. Ingo Friedrich, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Das besondere Recht für Kaufleute Einführung in die wichtigsten Rechtsfragen des gewerblichen Rechtsverkehrs, insbesondere die für den Mittelstand maßgeblichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs.
Verkehrsunfall – was nun? Was hat der Unfallbeteiligte zu veranlassen, um seine Rechte zu sichern? Warum sollte sich der Geschädigte sofort an den Rechtsanwalt seines Vertrauens wenden und nicht selbst oder über die Reparaturwerkstatt mit der gegnerischen Versicherung verhandeln? Welche Schadenspositionen sind im Einzelnen geltend zu machen? Rechtsanwalt Dr. Ingo Friedrich, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vertragsanwalt des ADAC, informiert an Hand vieler Beispiele über die Rechte der Beteiligten.
Polizei/Gericht – was nun? Welche Rechte und Pflichten hat der Betroffene im Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren gegenüber der Polizei und dem Gericht?
   
   
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