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Beratungsangebote
Im Scheidungsverfahren besteht vor den Gerichten Anwaltszwang, d. h. jeder Ehegatte muss sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.
Wenn die Eheleute einig sind, sich scheiden zu lassen und beispielsweise keine Anträge zur Sorge, zur Regelung des Umgangs mit dem Kind oder zum Zugewinn gestellt werden sollen, genügt es, wenn ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist. Der andere Ehepartner muss lediglich der Scheidung zustimmen.
Schnell, sachgerecht und kostengünstig
Besonders liegt uns am Herzen, teure und nervenaufreibende Gerichtsverfahren durch außergerichtliche Einigung zu vermeiden. Dies dient dem Wohl aller Beteiligten, insbesondere der Kinder.
Wiola & Ingo Friedrich