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64832 Babenhausen/Hessen
Uwe Friedrich, Jahrgang 1940, Abitur in Bonn, Studium in Bonn, Tübingen und Köln. Nach Referendariat und II. Juristischem Staatsexamen in Hessen wird er 1968 als Rechtsanwalt zugelassen.
Im August 1968 eröffnet er seine Anwaltspraxis in seiner Heimatstadt Babenhausen/Hessen.
Von 1969 bis 2009 wirkte er hier zugleich als Notar.
Seit 1.1.2010 ist er als Rechtsanwalt
(Notar a.D.) vor allem auf den Rechtsgebieten beratend und vertretend tätig, in denen er als Notar Spezialisierung und Erfahrung entwickeln konnte (Erbrecht, Immobilienrecht, Vorsorgerecht).
von 1981-

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Sie sehen auf dieser Seite die Homepage der bis 31.12.2024 bestehenden Partnerschaftsgesellschaft Dr. Friedrich und Partner Rechtsanwälte mbB. Die Partnerschaftsgesellschaft existiert nicht mehr. Seit 01.01.2025 führe ich die Kanzlei als Einzelanwalt fort.
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