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Das Zivilrecht, auch Privatrecht genannt, regelt die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander. Es ist vom Prinzip der Gleichordnung der am Rechtsverhältnis beteiligten Personen geprägt.
Wichtigster Gesetzestext hierzu ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Unter das Zivilrecht fallen fast alle Rechtsfragen des Alltags, da die meisten Probleme aus Rechtsverhältnissen zwischen natürlichen Personen oder zwischen Personen und juristischen Personen (z.B. Geschäften, Firmen) entstehen.
Typische Streitigkeiten aus dem Zivilrecht betreffen
Zum weiten Bereich des Zivilrechts gehören unter anderem auch das Bankrecht, das Gesellschaftsrecht, das Handelsrecht, das Versicherungsrecht und das Wirtschaftsrecht.
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